Prüfungen nach DIN-VDE 0105

Für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen müssen die Regelungen der DIN VDE 0100-600 sowie DIN VDE 0105-100 beachtet werden. Demnach sind elektrische Anlagen in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen zu prüfen und die Prüfung zu Dokumentieren. Als Betreiber einer elektrischen Anlage sind Sie hier gefordert!

Erstprüfung

Während die Erstprüfung elektrischer Annlagen während der Errichtung und nach Fertigstellung nach DIN VDE 0100-600 in jedem Fall erfolgen muss (also bei Neuerrichtung oder nachwesentlicher Änderung der elektrischen Anlage), gibt es für die wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105-100 keinen festgelegten Zeitraum für die Prüfung.

Wiederkehrende Prüfung

Die DIN VDE 0105-100 gibt lediglich vor, dass elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden muss. In Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1201 sowie BGV A3 muss jeder Betreiber daher auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 1 und 3 BetrSichV eigenverantwortlich selbst festlegen, in welchen Prüfzeiträumen und in welchen Umfängen die Prüfung seiner elektrischen Anlagen zu erfolgen hat. Nach Abschluss der Prüfungen müssen Umfang und Ergebnisse der Prüfungen hinreichend dokumentiert werden.